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Fronleichnams-Prozession

Fronleichnams-Prozession

Eine Fronleichnams-Prozession kennt nur die röm.-kath. Kirche. Sie findet am 2. Donnerstag nach Pfingsten als festliche Auslagerung des Gründonnerstags statt:

Nach der Messe trägt der Priester in geordneter Prozession unter einem Baldachin in einer Monstranz das konsekrierte Brot, den „Leib Christi“ bzw. das „Allerheiligste“, durch Ortschaft und Flur und hält an vier dafür bereiteten Altären Station, singt das Evangelium und die Fürbitten und erteilt den „Eucharistischen Segen“. Die Stationen werden häufig an Bildstöcken oder Wegkreuzen gehalten. Die Altäre sind mit jungen Birken geschmückt, mancherorts, wie z.B. in Zweikirchen bei Liebenfels, legen Kinder vor den Altären Blumenteppiche mit eucharistischen Motiven, Fahnen, mit Blumen geschmückte Statuen und Laternen werden mitgetragen. Die örtliche Blasmusikkapelle und der Kirchenchor begleiten die Prozession. Häufig gehen auch die Erstkommunionkinder in weißen Kleidern mit.

Die Fronleichnams-Prozession geht auf eine Vision der Juliane von Lüttich 1209 zurück. Theologischer Hintergrund ist die Eucharistielehre (Transsubstantiation) des 13. Jh, wonach Christus im konsekrierten Brot gegenwärtig und anzubeten ist. Verschiedene Eucharistie-Wunder (Bolsena: eine konsekrierte Hostie blutet) verstärkten eine entsprechende Eucharistiefrömmigkeit. Nachdem Luther die Fronleichnamsprozession als gotteslästerlich ablehnte, wurde sie nach dem Konzil von Trient (1645-1693) zu einer katholischen Machtdemonstration und zum Gegenstand interkonfessioneller Querelen (Protestanten brachten am Fronleichnamstag den Mist aus, Katholiken dafür am Karfreitag).

(Josef Suntinger)

Foto: Sirnitz, Für die Fronleichnamsprozession geschmückter Bildstock (Norbert Cech 2008)