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Sühnekreuz

Sühnekreuze gehören zu den ältesten Kreuzformen, die uns begegnen. Sie sind Zeichen eines Totschlags und mussten laut Sühnevertrag (13.-16. Jahrhundert) vom Mörder für das Opfer errichtet werden. Damit war der Mörder frei von einer weltlichen Rechtsprechung und auch die Hinterbliebenen mussten von ihrem Recht auf Blutrache ablassen. Das Kreuz sollte möglichst am Tatort oder in dessen Nähe aufgestellt werden. Es galt nicht nur als Schandmal für den Täter - der im Übrigen auch für die Versorgung der Hinterbliebenen aufzukommen hatte - sondern war in besonderem Maße für die Angehörigen des Opfers von Bedeutung. Erschien doch das Seelenheil eines plötzlich Verstorbenen gefährdet, weil ihm versagt war, in einer "guten Sterbestunde" mit den Sterbesakramenten versehen zu werden. Beim Sühnekreuz wurde jeder Vorübergehende aufgefordert für die Erlösung der "Armen Seele" aus den Qualen des Fegefeuers zu bitten. Dies ist mit ein Grund dafür, dass der Brauch, Sühnekreuze zu errichten noch lange nach Abschaffung der Sühneverträge bestehen blieb. Eine gedankliche Fortsetzung findet man in den Marterln.

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